Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – SituationReport
Stand: 09.07.2026
zwischen
Kunde (Auftraggeber)
und
3G projects, Inh. Andreas Gartner, Halsbrücker Straße 31A, 09599 Freiberg, Deutschland (Auftragnehmer)
wird folgender Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
1. Gegenstand und Dauer
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Bereitstellung von SituationReport.
(2) Gegenstand ist die technische Verarbeitung von Daten zur Organisation, Dokumentation, Kommunikation und Verwaltung von Spiel-, Einsatz-, Sicherheits- und Veranstaltungsabläufen.
(3) Die Laufzeit entspricht der Laufzeit des zugrunde liegenden Lizenz- oder Nutzungsverhältnisses.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung umfasst insbesondere das Erheben, Erfassen, Speichern, Ordnen, Strukturieren, Verwenden, Übermitteln, Bereitstellen, Abgleichen, Einschränken und Löschen personenbezogener Daten zur Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Hierzu gehören auch Rollen- und Rechteverwaltung, Protokollierung, Medienverarbeitung, Push- und In-App-Benachrichtigungen, Privatkonto- und Einladungssysteme, Lizenz- und Entitlement-Prüfungen sowie lokale Offline-Zwischenspeicherung mit nachgelagerter Synchronisation, sofern entsprechende Funktionen genutzt werden.
3. Kategorien personenbezogener Daten
Je nach Nutzung insbesondere:
- Stammdaten, z. B. Name, E-Mail, Telefonnummer
- Organisations-, Vereins-, Rollen- und Mitgliedsdaten
- Privatkonto-, Gast- und Einladungscode-Daten
- Lizenz-, Vertrags-, Aktivierungs- und Entitlement-Daten
- Spiel-, Einsatz-, Aufgaben-, Protokoll- und Chat-Daten
- Medieninhalte, z. B. Fotos, Videos und Audio
- Standortdaten, soweit Standortfunktionen genutzt werden
- technische Metadaten, z. B. IP-Adressen, Geräte-IDs, App-Versionen, Push-Tokens, Logdaten
- Transkriptions-, Übersetzungs- oder KI-Eingabedaten, sofern entsprechende Funktionen genutzt werden
4. Kategorien betroffener Personen
Insbesondere Mitglieder, Mitarbeitende, Sicherheitskräfte, Dienstleister, Gäste, Privatkonto-Nutzer, Administratoren, Ansprechpartner und sonstige Personen, die im Rahmen von Spiel-, Einsatz- oder Veranstaltungsdokumentationen erfasst werden.
5. Weisungsrecht des Auftraggebers
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung besteht.
(2) Mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen.
(3) Weisungen, die App-Store-Zahlungsabwicklung, Plattformbetreiber oder eigenverantwortliche Verarbeitungen Dritter betreffen, sind nicht Gegenstand dieser Auftragsverarbeitung.
6. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere:
- Vertraulichkeit sicherzustellen,
- nur befugten Personen Zugriff zu gewähren,
- angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO umzusetzen,
- Mandanten- und Berechtigungstrennung technisch zu unterstützen,
- den Auftraggeber bei Betroffenenanfragen sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen angemessen zu unterstützen,
- Datenschutzverletzungen unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden,
- personenbezogene Daten nach Vertragsende nach Weisung zu löschen oder herauszugeben, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
7. Unterauftragsverhältnisse
(1) Der Auftraggeber erteilt die allgemeine Genehmigung zur Einschaltung von Unterauftragnehmern gemäß dieser Ziffer.
(2) Aktuell eingesetzte Unterauftragnehmer bzw. Dienstleister sind insbesondere:
- Supabase Inc. / Supabase-Unternehmen für Hosting, Datenbank, Authentifizierung, Edge Functions und Speicherinfrastruktur
- OneSignal, Inc. für Push-Benachrichtigungen
- OpenAI Ireland Ltd. für Sprach-, Übersetzungs-, Transkriptions- und KI-Dienste, sofern vom Auftraggeber genutzt
(3) App-Store-Betreiber wie Apple können im Zusammenhang mit App-Distribution, Zahlung und Abo-Verwaltung eigenverantwortlich tätig werden und sind insoweit nicht notwendigerweise Unterauftragnehmer des Auftragnehmers.
(4) Bei Änderungen der Unterauftragnehmer informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber in angemessener Frist; der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.
8. Datenübermittlung in Drittländer
Eine Verarbeitung in Drittländern kann bei einzelnen Unterauftragnehmern erfolgen. In diesem Fall stellt der Auftragnehmer sicher, dass geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO bestehen, insbesondere Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln und/oder ergänzende Schutzmaßnahmen.
9. Technische und organisatorische Maßnahmen
Die konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sind im Dokument „Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) – SituationReport“ beschrieben und Bestandteil dieses AVV.
10. Kontrollrechte
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen nach angemessener Vorankündigung zu überprüfen oder durch Dritte überprüfen zu lassen.
(2) Der Auftragnehmer stellt erforderliche Nachweise zur Verfügung, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
(3) Prüfungen müssen Betriebs- und Sicherheitsinteressen des Auftragnehmers sowie Rechte anderer Kunden berücksichtigen.
11. Löschung und Rückgabe
(1) Nach Ende des Auftragsverhältnisses löscht der Auftragnehmer personenbezogene Daten entsprechend der Weisung des Auftraggebers oder gibt sie heraus, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(2) Backup-Daten werden entsprechend des Löschkonzepts des Auftragnehmers verarbeitet und fristgerecht gelöscht.
(3) App-Store-Transaktionsdaten, Abrechnungsnachweise oder gesetzlich erforderliche Nachweise können außerhalb der Auftragsverarbeitung weiter gespeichert werden, soweit hierfür eine eigene Rechtsgrundlage besteht.
12. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Unzulässige Haftungsbeschränkungen, insbesondere für Vorsatz, gelten nicht.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.